Die Bundesregierung plant, den Beamtinnen und Beamten des Bundes künftig einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen zu gewähren. Der entsprechende Entwurf zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung, mit dem das Urlaubsrecht an die neuere Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst werden soll, liegt dem BDZ im Rahmen des gewerkschaftlichen Beteiligungsverfahren vor. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes hofft auf ein zügiges Inkrafttreten der Änderungsverordnung, Der Gleichklang zwischen dem Beamten- und Arbeitnehmerbereich sei aber erst hergestellt, wenn dem einheitlichen Urlaubsanspruch eine einheitliche Arbeitszeit folge. 

Aufgrund der persönlichen Vorsprache und Beschwerde beim Abteilungsleiter III im BMF, Julian Würtenberger, über die unerträglich lange Bearbeitungszeit beim BADV von Beihilfeanträgen, wurden die Fristen der Bearbeitung erheblich reduziert.

So werden aktuelle Beihilfeanträge zur Zeit innerhalb von 2 Wochen bearbeitet. 

Der BDZ hat sich beim Bundesministerium der Finanzen erfolgreich dafür eingesetzt, dass aus technischen Gründen entstehende Verzögerungen bei der Auszahlung der Bezüge an die zum 1. August 2014 in der Zollverwaltung neu eingestellten Anwärterinnen und Anwärter durch Abschlagszahlungen ausgeglichen werden.

Weiter Informationen finden sich hier.

Der EuGH hat am 19. Juni 2014 das Urteil in den Vorabentscheidungsverfahren zur sog. Altersdiskriminierung im Besoldungsrecht (verbundene Rs. C-501/12 u.a.) verkündet. Das im Besoldungsrecht federführende Bundesinnenministerium wird nach Zustellung des schriftlichen Urteils prüfen, ob und welche Folgen sich daraus ergeben. Das BMI beabsichtigt die beschäftigten Beamtinnen und Beamten des Bundes zeitnah über das weitere Vorgehen zu informieren.

Geklagt hatten mehrere Beamte des Bundes und des Landes Berlin. In dem Rechtsstreit ging es im Kern um die Frage, inwieweit sich die Besoldung am Alter oder an der Berufserfahrung orientiert. Beim Bund erfolgte eine Rechtsänderung durch das Dienstrechtneuordnungsgesetz 2009. Die Kläger hielten die Regelungen für altersdiskriminierend.

Für bereits verbeamtete Beschäftigte wurden im Jahr 2009 Übergangsregelungen getroffen, die ältere Beamtinnen und Beamte mit wenigen Dienstjahren garantieren, dass sich ihr Grundgehalt, das sie zum Zeitpunkt der Umstellung zustand, weiterhin am Alter, spätere Steigerungen dann an der Berufserfahrung orientieren.

Die Luxemburger Richter hatten sowohl das aktuelle Besoldungsrecht als auch die zu diesem Recht ergangenen Überleitungsrecht grundsätzlich für rechtmäßig. Damit wichen sie von der Auffassung des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofes ab, der die Auffassung vertreten hatte, das EU-Recht schreibe einen rückwirkenden Schadensersatz vor.

Im Einzelnen hat der Europäische Gerichtshof festgestellt:

-  Das aktuelle Besoldungsrecht ist ebenso mit EU-Recht vereinbar wie die zu diesem recht getroffenen Übergansregelungen.
- Der Europäische Gerichtshof beanstandet zwar einzelne Aspekte des bis 2009 im Bund geltenden Besoldungsrecht, setzt Schadensersatzansprüche jedoch enge Grenzen. Die im Vorfeld vereinzelt verlangte Besoldung aller Beamtinnen und Beamten aus der Endstufe lehnt er ab und hält nationale Ausschlussfristen für Anträge für Beamtinnen und Beamte für zulässig.

Die glücklichen Gewinner wurden ausgelost und stehen nun wie folgt fest:

1. Preis (Kindle Paperwhite): Peter Ohl (CCS)
2. Preis (Kaffeeautomat "Expressi": Klaus Ryborsch (KR 3/4)
3. Preis (Aral Gutschein): Wilfried Weber (LCC)

4. - 13. Preis (Matti Stofftier):

  Anette Schuch (LCC Kurier)
  Björn Bernard (KR 3/4)
  Nico Hellmuth (IPZ)
  Peter Schmied (LCC Kurier)
  Jorita Müller (SG A)
  Evelyne Murrweiss (FKS)
  Isabell Gillmann (ÖA)
  Nadine Schenk (SG B)
  Ralf Pfister (LCC)
  Eugen Maser (KR 3/4)