Unsere Anwärter(innen) richten begründet die Anfrage nach dem Tragen von Dienstkleidung, um im Dienst entsprechend von Öffentlichkeit und auch eigenen Bediensteten erkennbar zu sein.

In der Vergangenheit kam es hier schon zu einigen unerfreulichen Missverständnissen. 

Aus Sicht des BDZ ist das Bedürfnis dieses Personenkreises daher nachvollziehbar, um eine Sichtbarkeit zum Zoll auch äußerlich zu demonstrieren. Der Hinweis der zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzkleidung, welche in Verbindung mit ziviler Kleidung getragen werden kann, vermag nicht zu überzeugen. 

Entsprechend setzt sich auch der BDZ für eine Klärung des BMF ein und hat eine entsprechende Anfrage an das BMF gerichtet.